Beitrags / Gebühren-Ordnung des BVB Fanclubs „MÖHNETAL BORUSSEN e.V.“
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
Der einmalige Aufnahmebeitrag beträgt für jedes Mitglied 19,09 EUR.
Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der im Voraus per Einzugsermächtigung oder in Ausnahmefällen in bar beim Kassierer zu entrichten ist. Vordrucke liegen vor. Die Höhen der Beiträge wurden in der Mitgliederversammlung per Mehrheit beschlossen.
• Gründungsmitglieder : 15,09 € / jährlich
(sind alle Mitglieder, die an der Gründungsversammlung am 22.09.2019 die erste Fassung dieser Satzung unterzeichnet haben oder an der Gründung des Vereins mitgewirkt haben.) :
• ab dem 14. Lebensjahr : 20,09 € / jährlich
• ermäßigt : 10,09 € / jährlich
(sind Mitglieder mit einem GDB (Grad der Behinderung) von 50 oder mehr)
• Senioren : 15,09 € / jährlich
(sind Mitglieder ab dem 63. Lebensjahr)
• Ehrenmitglieder : 0,00 € / jährlich
(können natürliche Personen werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, oder die herausragende Persönlichkeiten von Borussia Dortmund sind.)
• Kinder der ordentlichen Mitglieder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres : 0,00 € / jährlich
• Familienmitgliedschaft: 35,09 € / jährlich
(ist für Familien mit einem Kind und mehr wirksam.) Jedes Mitglied der Familie ist mit einem eigenen Antrag als Kinder-, Gründungs-, Ehrenmitglied oder ordentliches Mitglied zu führen. In einer Familienmitgliedschaft sind die beiden Elternteile als ordentliches Mitglied bzw. Gründungs- oder Ehrenmitglied und die Kinder als Kindermitglied zu führen. Erreicht ein Kind das 14. Lebensjahr so wird es ein eigenständiges Mitglied. Erreichen alle Kinder der Familie das 14. Lebensjahr so wird jedes Mitglied als eigenständiges Mitglied weitergeführt und die Familienmitgliedschaft erlischt.)
Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
Die Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-LASTSCHRIFT MANDAT jährlich zum 09. Juli eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag ist abhängig vom Eintrittsdatum immer für die folgenden kompletten Monate für den Rest des Eintrittsjahres zu zahlen.
(Beispiel: Eintritt am 13.08. bedeutet, das Mitglied zahlt ab dem Folgemonat bis zum 31.12. den Jahresbeitrag lediglich für 4 Monate. Dabei wird der zu berechnende Beitrag immer auf zwei Stellen gerundet.
20,09 EUR Jahresbeitrag Vollzahler (Einzeltarif) : 12 Monate = 1,67 EUR pro Monat
1,67 EUR x 4 volle Restmonate (in diesem Fall Sept. – Dez.) = 6,68 EUR anteilig für das Eintrittsjahr
zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr von 19,09 EUR = Gesamtbeitrag für das erste Jahr: 25,77 EUR.
Bei Vereinseintritt nach dem 09.07. eines Jahres ziehen wir den Gesamtbeitrag für das erste Jahr innerhalb von zwei Wochen ein.
Diese Gebührenordnung wurde von der Mitgliederversammlung im Zuge der Gründungsversammlung vom 22.09.2019 besprochen und verabschiedet.
letzte Fassung und Überarbeitung durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 17.07.2020